CROSS BORDER FAMILY MEDIATION
Cross Border Family Mediation ist eine Mediation für internationale Kindschaftskonflikte und wird durch das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) reguliert.
Es geht hier um eine Co-Mediation, das heißt zwei Mediator*innen arbeiten zusammen. Dabei ist es notwendig, dass sie sowohl auf binationale Mediation spezialisiert sind, als auch beide Geschlechter, Sprachen und Kulturen der Eltern vertreten können.
Diese Spezialisierung ist nicht nur notwendig, sondern wird auch vom HKÜ angeordnet.
Dazu kommt, dass in diesen Fällen viele internationale und ausländische Rechtsvorschriften von großer Bedeutung sind. Trotz beschleunigter Gerichtsverfahren nach dem HKÜ kann auch bei zügiger Rückführung des Kindes in sein gewohntes Umfeld das langfristige Wohl des Kindes nicht behandelt werden. Zudem sind die Kinder hin- und hergerissen zwischen streitenden Eltern sowie Staaten und Kulturen.
- komplexes internationales Familien- und Kindschaftsrecht
- unterschiedliche Rechtssysteme, Kulturen und Erwartungen
- enorme emotionale Belastungen für Kinder, die zwischen Eltern, Ländern und Loyalitäten stehen
- in einen strukturierten, professionell begleiteten Verständigungsprozess einzutreten
- eigenverantwortliche, als fair empfohlene tragfähige Lösungen zu entwickeln
- Eskalation zu reduzieren sowie weitere Traumatisierung und langjährige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden
- das Wohl des Kindes konsequent in den Mittelpunkt zu stellen
- die erste brasilianische Mediatorin auf diesem Gebiet, die in Deutschland lebt
- bei MiKK e.V. – Internationales Mediationszentrum für Familienkonflikte und Kindesentführung registriert
Meine Arbeit verbindet:
- rechtliche Fachkenntnis
- interkulturelle Kompetenz
- Mehrsprachigkeit
- eine wertschätzende, empathische Haltung
- MiKK e.V. – Internationales Mediationszentrum für Familienkonflikte und Kindesentführung
- ZAnK - Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte.
